Kleines "Gurken"-Update (siehe Post vom 26.07.12)





Am 01.01.1989 trat die "Verordnung Nr. 1677/88/EWG zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken" in Kraft. Dabei wurde EU-weit z. B. geregelt, welche Krümmung (!) eine Salatgurke haben darf, um in die entsprechenden Handelsklassen eingeordnet werden zu können. Für HK I, sowie Güteklasse "Extra" war vorgeschrieben, dass die Krümmung maximal 10 mm auf 10 cm Gurkenlänge betragen durfte. Erst 20 1/2 Jahre später, am 01.07.2009 wurde diese Verordnung wieder aufgehoben. Sie wird aber intern bei den Händlern immer noch angewendet.
Unsere krumme Gurke wäre dabei wohl im Abfall gelandet ... :-(



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